MAGAZIN | Wie Branchen und Kantone zusammenarbeiten
Neben bundesrechtlichen Vorgaben legen wesentlich die Kantone die Rahmenbedingungen für die Institutionen in allen drei ARTISET-Branchen fest. Wie unsere Beiträge zeigen, unterscheiden sich die Bedingungen der Leistungserbringer für Menschen im Alter, Personen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche dabei stark – sowohl von Kanton zu Kanton wie auch zwischen den Branchen.
Die Kantone vereinbaren Leistungsvereinbarungen mit den Institutionen, mit denen sie die Angebote steuern und definieren zu einem guten Teil die Finanzierung dieser Angebote. Nicht nur zwischen den Kantonen lassen sich Unterschiede ausmachen, sondern auch zwischen den deutschen und den lateinischen Landesteilen. Anhand mehrerer Beispiele wird im aktuellen Magazin erörtert, wie die Zusammenarbeit zwischen den Kantonalverbänden der drei Branchen für Menschen im Alter, Personen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche mit dem Kanton aussieht. Dabei wird deutlich, wie wichtig der Austausch mit der Verwaltung und der Politik ist.
Im Fokus
• Finanzierung der Institutionen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich
• Waadt: Verbände wissen ihre starke Stellung zu nutzen
• Lateinische Schweiz setzt auf den GAV
• Appenzellerland: Persönliche Kontakte ermöglichen pragmatische Lösungen
• Mit der Gründung von YOUVITA Solothurn die Position im Kanton verbessern
• Graubünden: Verband trägt zur Meinungsbildung im Parlament bei
• Projekt Task Shifting: Zusammenarbeit auf nationaler Ebene
Weitere Themen:
Sie finden zudem Artikel zu Eltern-Kind-Institutionen, zur gesundheitlichen Vorausplanung, zum geschlossenen Heimsetting, zur Suchterkrankung bei älteren Menschen wie dem Umgang mit KI.
In der Rubrik «Politische Feder» plädiert Christine Bulliard-Marbach, Freiburger Mitte-Nationalrätin, für den Einsatz von guten Daten gegen Einsamkeit.
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