Sonderpädagogische Massnahmen: Integration oder Separation?

11.04.2018 Cornelia Rumo Wettstein,
Teilen

Seit 2007 hat die Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) die sonderpädagogische Landschaft in der Schweiz stark verändert. Zuvor regelte und finanzierte der Bund die angeordneten sonderpädagogischen Massnahmen über die Invalidenversicherung. Im Vordergrund stand damit eine Versicherungslogik, und dem Anspruch auf unterstützende Massnahmen lag eine Diagnose zugrunde. Die Massnahmen zugunsten des Kindes wurden hauptsächlich in einem separativen Rahmen, das heisst nicht in der öffentlichen Schule, bewilligt und umgesetzt. Weil die Aufgabe beim Bund lag, waren auch die Unterschiede zwischen den Kantonen eher gering. Somit spielte es für die betroffenen Kinder und ihre Familien keine Rolle, in welchem Kanton sie wohnten. 

Von der Versicherungslogik zum individuellen Bildungsbedarf

Vor über 10 Jahren übernahmen die Kantone im Rahmen des NFA diese Aufgabe vom Bund. Seither tragen sie die fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung. Der kantonale Bildungsauftrag gilt somit für alle Schülerinnen und Schüler – auch für jene mit besonderen Bedürfnissen. Die Versicherungslogik wurde damit durch eine Bildungslogik ersetzt, und der Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen resultiert aus dem individuellen Bildungsbedarf. Allerdings führte die kantonale Verantwortung zu einer grossen Umsetzungsvielfalt zwischen den Kantonen.

Integration vor Separation

Durch das sogenannte Sonderpädagogik-Konkordat werden wichtige Brücken zur Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der Sonderpädagogik gebaut. Mit der Zielsetzung «Integration vor Separation» fördert die Vereinbarung, welche bislang von 16 Kantonen unterzeichnet wurde, die Entwicklung integrativer Ansätze. Das sonderpädagogische Grundangebot besteht aus verstärkten niederschwelligen Massnahmen, welche die Kluft zwischen Separation und Integration zunehmend überbrücken sollen.

Trotz positiver Ergebnisse von Evaluationsstudien stösst die Entwicklung hin zu mehr Integration auch auf Widerstände, wie der Direktor des Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik SZH in seinem Editorial zur Februarausgabe der Schweizerischen Zeitschrift für Heilpädagogik festhält.

Das Kind im Zentrum

Bildungslogik verfolgen heisst, das Kind und seinen individuellen Bedarf ins Zentrum zu stellen. Der Weg zur Sicherstellung einer optimalen sonderpädagogischen Unterstützung und Förderung von betroffenen Kindern und Familien dürfte künftig über integrative und separative Massnahmen sowie Mischformen führen.

Zurück