30 Jahre Kinderrechte – es gibt noch viel zu tun!

20.11.2019 Martina Valentin,
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Genau heute, am 20. November 2019, wird die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) 30 Jahre alt. Sie wurde im Jahr 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen unterzeichnet. Die 54 Artikel der Konvention beruhen auf vier Grundprinzipien: Dem Recht auf Gleichbehandlung, auf Wahrung des Kindeswohls, auf Leben und Entwicklung sowie auf Anhörung und Partizipation.

UN-Kinderrechte – für die ausserfamiliäre Betreuung besonders relevant

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder, unabhängig davon, ob sie bei ihren Eltern aufwachsen oder nicht. Zu schützen und einzufordern sind diese Rechte insbesondere für Kinder, die in einer Pflegefamilie oder in einer sozialen Einrichtung aufwachsen. Sie befinden sich in einer sehr herausfordernden Situation und bräuchten genau deswegen einen besonderen Schutz. Leider sind die bürokratischen Verfahren und gemäss Qualitätsmanagement strukturierte Prozesse oft nicht darauf aufgerichtet, die Kinderrechte umzusetzen. In Kombination mit knappen Personalressourcen und Zeitdruck fällt es dann besonders schwer, für die Rechte der Kinder einzustehen und diese konsequent umzusetzen bzw. einzufordern. Doch was genau ist damit gemeint, Kinderrechte im stationären Alltag von Institutionen umzusetzen?

Quality4children: Aus der Praxis für die Praxis

Im Frühling 2004 haben sich die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (FICE), die Internationale Organisation für Pflegeunterbringung (IFCO) und die Organisation SOS-Kinderdorf auf den Weg gemacht, um einheitliche Standards für die «ausserfamiliäre Betreuung in Europa» zu entwickeln. Es wurde formuliert, wie die Kinderrechte in der Entscheidungsfindung sowie im Aufnahme-, Betreuungs- und Austrittsprozess berücksichtigt werden können.

Mitgewirkt haben über 500 Personen aus 32 europäischen Ländern mit Erfahrung in der ausserfamiliären Betreuung, darunter 153 Kinder und junge Erwachsenen, 36 leibliche Eltern, 106 Betreuer und Betreuerinnen, 24 Familienangehörige, Juristen und Juristinnen sowie Regierungsvertreterende. Ganz nach dem Motto «Aus der Praxis für die Praxis». Nach drei Jahren Projektarbeit wurden im Jahr 2007 die «Quality4children Standards» präsentiert. Für die Schweiz gibt es eine deutschsprachige Version für Erwachsene und für Kinder sowie Erläuterungen für Fachpersonen.

Grundlagen existieren – und jetzt?

Mit der UN-Kinderrechtskonvention und Quality4children bestehen seit vielen Jahren die ideellen Grundlagen, um die Kinderrechte in der ausserfamiliären Betreuung einzufordern. Verschiedene Organisationen und Institutionen haben bereits begonnen, diese auch im Alltag umzusetzen oder sich für deren Umsetzung stark zu machen.

Die Schweiz muss dem UN-Kinderrechtsausschuss regelmässig Rede und Antwort stehen zum Stand der Umsetzung der Kinderechtskonvention, das nächste Mal im Oktober 2020. Die Vorbereitungen laufen. NGOs Kinder und Jugendliche sind von der UN eingeladen, ihre Einschätzung zur Umsetzung abzugeben (z.B. über Netzwerk Kinderrechte Schweiz).

Heute, am Tag der Kinderrechte, wäre ein guter Tag, um kritisch zu hinterfragen: Wie werden in Wohngruppe oder Pflegefamilien die Kinderrechte umgesetzt? Ja, es läuft bereits viel und es geht in eine gute Richtung. Und dazu möchte ich allen gratulieren, die sich dafür einsetzen. Aber ob die betroffenen Kinder und deren Eltern mit der Umsetzung zufrieden sind? Ich bin überzeugt, es lohnt sich, dort einmal genauer hinzuschauen und hinzuhören.

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