Rauchen im Jugendheim

26.01.2022 Dagmar Müller, Heimleitung,
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Das Jugendheim Platanenhof ist im Amt für Justizvollzug des Kanton St.Gallen eingebettet und gliedert sich in fünf weitgehend eigenständige Wohngruppen mit je acht Plätzen für Jugendliche und junge Erwachsene. Drei Gruppen werden im offenen, zwei im geschlossenen Rahmen geführt.

Als Institution halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben. Ergänzend dazu haben wir für unsere Wohngruppen eigenen Regeln definiert, wie wir mit dem Thema Rauchen umgehen wollen.

Aus den Hausregeln

Rauchen, Zigaretten, Feuerzeug und Streichhölzer in den geschlossenen Wohngruppen

(…) Du darfst erst ab 16 Jahren rauchen. Wenn es dir deine Eltern erlauben, geben wir bis zu 10 Zigaretten täglich ab. Die Räumlichkeiten im Platanenhof sind rauchfrei. Du darfst nur die Zigaretten rauchen, die du von uns erhältst.

Bei unerlaubtem Rauchen auf der Terrasse sowie Stehlen oder Abgeben von Zigaretten musst du früher ins Zimmer. Bei Wiederholungen musst du mit zusätzlichen Sanktionen rechnen.

Bei Rauchen, Schmuggeln oder Besitz von Rauchwaren und Rauchutensilien in den Innenräumen der GWG musst du sofort für eine Disziplinarmassnahme ins Zimmer.

Rauchen und Rauchwaren in den offenen Wohngruppen

(…) Die Räumlichkeiten im Platanenhof sind rauchfrei. Du darfst ab 16 Jahren rauchen. Rauchwaren, Feuerzeuge und Rauchutensilien zieht das Tagesteam bei unter 16-Jährigen ein. Für selbstgemachte Zigaretten gibt es eine Regelung der Wohngruppe. Ebenso für das Kaufen von Zigaretten im Büro. E-Zigaretten oder Ähnliche sind nicht erlaubt.

Neben dem Regelwerk gibt es regelmässige Wissensvermittlungen zu den gesundheitlichen Folgen von Rauchen.

Gedanken der Heimleiterin

Viele Jugendliche kommen bereits als RaucherInnen zu uns und müssen dann – unter 16 Jahren – auf den Zigarettenkonsum verzichten. Das ist für sie anspruchsvoll und schafft Probleme auf verschiedenen Ebenen.

In den geschlossenen Wohngruppen sind die Kontrolle und Durchsetzung der Regeln viel besser möglich. Es gelingt vielen Jugendlichen erstaunlich gut, sich an die Regeln zu halten, auch wenn wir immer wieder Grenzüberschreitungen feststellen müssen. Wenn Jugendliche sehr grosse Schwierigkeiten mit dem Rauchverbot haben, werden – unter Einbezug der Heimärztin – punktuell auch Nikotin-Kaugummis abgegeben.

In den offenen Wohngruppen gibt es bezüglich den Raucherregeln viel mehr Möglichkeiten, diese zu übertreten. Die Kontrolle ist viel schwieriger.

Vor allem im offenen Bereich sind nebst den gesundheitlichen Aspekten auch andere heikle Themen wie Druck, Drohungen und Erpressungen zur Zigarettenabgabe mit dem Rauchen verbunden. Rauchen kostet viel Geld. Das verschärft die Problematik und sorgt oft für zusätzlichen Stress.

Im Jugendheim ist das Thema Abgrenzung von zentraler Bedeutung. Aufgrund mangelnder Abgrenzungsleistung werden Nichtraucher oft in kürzester Zeit zu Raucher.

Unsere Jugendlichen haben viele «Baustellen», die «bewirtschaftet» werden müssen. Das Thema Rauchen gehört dabei zu den kleineren. Dadurch besteht aber auch die Gefahr, dass das Thema mit seinen gravierenden gesundheitlichen Schädigungen nicht im gewünschten Rahmen bearbeitet werden kann, weil es andere, noch gravierendere Problematiken gibt. 

Rauchen ist nicht nur für die Jugendlichen ein Thema, sondern auch für einige Erwachsene, die bei uns angestellt sind. Die Vorbildhaltung ist in diesem Zusammenhang anspruchsvoll.

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