26.09.2025

POLITIK | Rückblick auf die Herbstsession 2025

Die drei letzten Wochen debattierten die National- und Ständerät:innen zu einer Vielzahl von Geschäften. Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit für die Rosinen aus dem Bundeshaus, die wir für Sie herausgepickt haben.

Für einmal in eigener Sache 

Während wir in der Einleitung üblicherweise eine Besonderheit aus der Session kommentieren, widmen wir sie diesmal einer Information in eigener Sache: Tschoff Löw, Leiter Politik, geht Ende Oktober in Pension. Daniel Höchli, Geschäftsführer von ARTISET, sagt dazu: «Mit Tschoff verlässt uns eine äusserst kompetente Fachkraft und ein versierter politischer (Schnell-)Denker. In der Behindertenpolitik verankert, hat er nach der Gründung von ARTISET den Bereich Politik sehr erfolgreich aufgebaut und sich in neue Themen eingearbeitet. Ein Beispiel ist seine Mitwirkung in der Kampagnenleitung zur Volksabstimmung über EFAS. Tschoff ist nicht nur ein scharfer Analytiker, sondern besticht auch durch seinen virtuosen Umgang mit der deutschen Sprache. Er wird uns allen fehlen, mir persönlich insbesondere als spannender Sparringpartner zu politischen und gesellschaftlichen Themen. Ich wünsche ihm im Namen von ARTISET alles Gute für die nächste Lebensphase.» 


23.4344 Mo. SGK-N «Personen in Alters- und Pflegeheimen sollen ihren Wohnsitz behalten dürfen» 

Die Motion verlangt eine gesetzliche Anpassung, damit betagte Menschen ihren Wohnsitz in der Herkunftsgemeinde behalten können, auch wenn sie in ein Pflegeheim eintreten, das nicht in ihrem Wohnort liegt. Heute sind sie teilweise gezwungen, ihren Wohnsitz zu verlegen – mit Nachteilen für Selbstbestimmung, soziale Verankerung und steuerliche Gleichbehandlung. Der Nationalrat stimmte der Motion bereits im Frühling 2024 zu. Doch die vorberatende Kommission des Ständerats stellte sich quer und empfahl wie der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. Erfreulich, dass der Ständerat seiner Kommission nicht gefolgt ist und der Motion zugestimmt hat. Er liess sich nicht von einer formaljuristischen Argumentation beirren, sondern hat sich entschieden, die Lebensrealität der betagten Menschen und ihrer Angehörigen höher zu gewichten. Bitte mehr davon. 


22.4505 Mo. Müller-Altermatt «Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern» 

Es ist der Schweiz bislang nicht gelungen, einheitliche Daten zu erheben: Jeder Kanton erstellt sich für sein Hoheitsgebiet ein eigenes Bild der Lage. Diese Fragmentierung erschwert die Entwicklung geeigneter Massnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte beträchtlich. Zumal der Handlungsbedarf eigentlich nicht bestritten ist. Dennoch hatte der Ständerat auf Empfehlung des Bundesrats in der Sommersession darauf gepocht, die Motion in einen blossen Prüfauftrag umzuwandeln. Die vorbereitende Kommission des Nationalrats goutierte diese Volte nicht und pocht auf Festhalten des früheren Entscheids des Nationalrats zur Annahme der Motion ohne Prüfauftrag. Aus Sicht von ARTISET und YOUVITA führt ein Prüfauftrag nur zu einer überflüssige Verzögerung auf dem Weg zu einer verbesserten Datenlage im Bereich der Kinderrechte. Der Nationalrat folgte seiner Kommission und bestand darauf, dass die in der Motion geforderte Harmonisierung der Daten unverzüglich in Angriff genommen wird. Doch das letzte Wort hat, hmm, der Ständerat. 


25.026 BRG «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)». Volksinitiative 

Der Nationalrat empfiehlt die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. In der Diskussion wurde hervorgehoben, dass die Initiative durch die drohende Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU den akuten Personal- und Fachkräftemangel weiter zu verschärfen drohe. Für ARTISET steht ausser Frage, dass die Umsetzung der Initiative den Personal- und Fachkräftemangel im Sozial- und Gesundheitswesen potenziert und damit die Qualität und Sicherstellung der Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf gefährdet. Mit der Annahme der Initiative drohen längere Wartezeiten, Leistungsabbau und eine sinkende Versorgungsqualität. ARTISET begrüsst das klare Votum des Nationalrats. Nun ist der Ständerat dran. 


24.4039 Mo. Kutter «Anreize für ein inklusives Arbeitsumfeld»  

24.4618 Mo. Roduit «Die negativen Anreize der IV in Bezug auf die Beschäftigung beseitigen und das Potenzial für die berufliche Wiedereingliederung ausschöpfen» 

25.3007 Mo. SGK-N «Menschen mit Behinderungen in Härtefällen am Arbeitsplatz besser unterstützen» 

Gerade zu drei Vorstössen zur Verbesserung der Arbeitssuche für Menschen mit Behinderungen debattierte das Parlament. Und erfreulicherweise stimmten die Räte zwei Vorlagen zu.  
Die Motion Kutter will Arbeitgeber mit fiskalischen Anreizen unterstützen, Menschen mit Behinderungen anzustellen. Die Motion Roduit Menschen mit Behinderungen, die den Schritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt wagen, eine Sicherheit geben, dass ihre IV-Grad-Verfügung bei Arbeitsunfähigkeit erst nach einer Karenzfrist von 3 Jahren überprüft wird. Erstere kommt nun in den Ständerat. Zweitere ist an den Bundesrat zur Umsetzung überwiesen 

Bei der Motion der Sozialkommission des Nationalrats, dass Menschen mit Behinderungen in Härtefällen zusätzliche Unterstützung durch Dienstleistungen Dritter erhalten, z.B. Gebärdensprachedolmetscher, Vorlesedienste oder Transporte, war es denkbar knapp. Bei einem Patt von 22:22 Stimmen entschied der Präsident des Ständerats. Leider in die falsche Richtung – Doch immerhin zwei von drei kleinen, aber wichtigen Puzzleteilen für die Schaffung eines inklusiveren Arbeitsmarktes haben eine Hürde übersprungen. 


24.4266 Mo. SPK-N «Politische Rechte für Menschen mit Behinderungen» 

Endlich. Was lange währt, wird endlich gut, sind wir versucht zu sagen. Doch so schnell geht’s nun auch wieder nicht. Denn zuerst muss der Bundesrat eine passende Formulierung ersinnen, dann das Parlament über diese diskutieren und schliesslich das Stimmvolk – da Verfassungsänderung – darüber befinden. Der Vorschlag der staatspolitischen Kommission ist so einfach wie einleuchtend, da braucht es unseres Erachtens keine vertiefte Analyse mehr, oder etwa doch? Art. 136 Abs. 1 Bundesverfassung neu: «1 Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten.» 


25.3944 Mo. RK-S «Rahmenregulierung im Bereich des assistierten Suizids» 

25.3945 Mo. RK-S «Durch ein Monitoring Klarheit im Bereich des assistierten Suizids schaffen»  

Die Rechtskommission des Ständerates hatte im Frühjahr diverse Organisationen, darunter auch CURAVIVA zu einer Anhörung zur aktuellen Situation zum assistierten Suizid eingeladen. Aus den nachfolgenden Diskussionen sind obengenannte Motionen hervorgegangen. Hintergrund ist, dass einzig Art. 115 StGB den assistierten Suizid reguliert. Mit der steigenden Zahl assistierter Suizide und den Ereignissen rund um die Suizidkapsel «Sarco» wurden Forderungen nach einer Rahmenregulierung und einer besseren Datengrundlage laut. Die Motion zur Schaffung einer Rahmenregulierung hatte im Rat allerdings keine Chance. Begründet wurde dies damit, dass sich eine funktionierende Praxis etabliert habe. Ferner zeigten sich einige Ständeräte wenig motiviert, sich des Themas anzunehmen, da der Bundesrat bereits 2011 mit einem Vorschlag auflief. Um aber nicht nur als Spielverderber dazustehen, griff der Rat zu einem gut-helvetischen Kompromiss: Nein zur Motion einer Rahmenregulierung, Ja zur Motion eines Monitorings. 


24.077 BRG «Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung). Änderung»  

Der Nationalrat hatte sich bereits klar für die Verankerung der gewaltfreien Erziehung ausgesprochen. Nun folgte ihm der Ständerat – ebenso deutlich mit 33 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Kontrovers diskutiert wurde einzig ein Minderheitsantrag, der jegliche Gewaltausübung auch von weiteren Sorge- und Obhut-berechtigten Personen verbieten wollte. Der Rat kam – wie der Nationalrat zuvor – zum Schluss, dass diese Personen vom Gewaltverbot implizit erfasst würden. Das Prinzip der gewaltlosen Erziehung wird nun unmissverständlich im Gesetz stehen. Es soll Leitbildcharakter haben, ohne dass daraus ein justiziabler Anspruch entsteht. Nach wie vor wird die Erziehung von Kindern Privatsache sein – nicht aber gegen Kinder begangene Gewalttaten. Darüber hinaus müssen die Kantone dafür sorgen, dass sich Eltern und Kinder bei Schwierigkeiten gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können. ARTISET und YOUVITA hatten die Gesetzesergänzung stets und ausdrücklich unterstützt. 


21.403 pa. Iv. WBK-N «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung»  

24.058 Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)»  

Der Ständerat entschied, dass Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen in den Gesetzesvorschlag gehören. Die Vereinbarungen sollen schnelle Verbesserungen (z.B. bei der Schaffung von Betreuungsplätzen oder der Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern) flexibel und zielgerecht ermöglichen. Bei der Vereinbarung zur Förderung der Qualitätsentwicklung war aber die Ratsmehrheit der Meinung, dass dies Sache der Kantone sei. YOUVITA hat sich zugunsten der Förderung der Qualität auf Bundesebene ausgesprochen – bislang leider vergeblich. Dieser Punkt wird aber in der Wintersession in der Differenzbereinigung zwischen Stände- und Nationalrat weiterverhandelt.  

Angesichts des Ziels einer erhöhten Mobilisierung von Arbeitskräften, hielt der Ständerat im Weiteren für sachgerecht, dass beide Eltern erwerbstätig sein müssen, um die Betreuungszulage beanspruchen zu können. Das ist ein neuer Punkt, der von den Arbeitsgebern befürwortet wird – ohne auf grossen Widerstand zu stossen. Der Ständerat hielt zudem fest, dass die Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen maximal einen doppelten Beitrag im Vergleich mit der ordentlichen Zulage ausmachen soll – und nicht einen maximal dreifachen Betrag, wie der Nationalrat es vorgeschlagen hatte. Weiter sollen auch Grenzgänger:innen von der Betreuungszulage profitieren können – dies aber nur, wenn ihr Kind in der Schweiz betreut wird.  

Der Ständerat befasste sich zudem mit der Kita-Initiative. Sowohl die vorberatende Kommission als auch der Bundesrat hatten die Volksinitiative zur Ablehnung empfohlen und die obengenannte parlamentarische Initiative zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung als indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative präsentiert. Für ARTISET und YOUVITA ist die parlamentarische Initiative in verschiedener Hinsicht klarer formuliert als die KITA-Initiative und sollte aus diesem Grund auch prioritär behandelt werden.  


24.4081 Mo. Rieder «Das Wiederholen von Sexualstraftaten erschweren» 

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat zusätzlichen Schutz von Sexualstraftaten an Kindern und vulnerablen Personen zugestimmt: Von Gerichten ausgesprochene Strafen und Massnahmen wie Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote sollen künftig bereits vor Inkrafttreten des entsprechenden Urteils in einem Sonderprivatauszug des Strafregisters ersichtlich sein. Heute ist die Verurteilung erst ersichtlich, wenn der gerichtliche Entscheid rechtskräftig ist. Wegen der Überlastung vieler Gerichte vergehen aber oft Jahre bis zur rechtskräftigen Verurteilung. Verliert jemand nach einem Übergriff die Stelle, solle sich ein potenzieller neuer Arbeitgeber schon vor Inkrafttreten der Verurteilung über das Risiko ins Bild setzen können, argumentierte der Motionär. Der Bundesrat und eine Minderheit der vorberatenden Kommission hatten sich gegen die Motion gestellt mit dem Einwand, dass der Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung mit der Motion zu wenig Rechnung getragen werde. Die Mehrheit des Parlaments gewichtete aber das Leiden und die psychischen Folgen für die Opfer höher.  


23.4191 Mo. Funiciello «Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten» (sowie gleichlautende Motionen 23.4192, 23.4193, 23.4194, 23.4195, 23.4196) 

Die Bestrafung von Missbräuchen an vulnerablen Personen hat zweifellos zu erfolgen. Angesichts der schwerwiegenden psychischen Konsequenzen aus dem angerichteten Leid ist es aber sinnvoll, der Gefahr bereits mit präventiven Massnahmen zu begegnen. ARTISET und YOUVITA begrüssen die gleichlautenden Motionen aus sechs Parteien.  

Im Herbst 2024 hatte der Nationalrat den Motionen zugestimmt. In der Sommersession 2025 änderte der Ständerat aber die Motionstexte: Der Bundesrat solle zunächst prüfen, ob eine Umsetzung der Motionen mit den kantonalen Kompetenzen im Kinder- und Jugendbereich vereinbar ist. Zudem müsse er auch bereits laufende Arbeiten berücksichtigen. Darum musste der Nationalrat nun erneut über das Geschäft befinden. Er schwenkte leider auf die Linie des Ständerats ein und stimmte einem Prüfauftrag zu. Was sich das Parlament an zusätzlicher Klarheit über die Notwendigkeit einer Überprüfung erfolgsversprechender Strategien und Alternativen erhofft, erschliesst sich uns nicht.  


23.3808 Mo. von Falkenstein «IV-Verfahren beschleunigen und finanzielle Absicherung der Versicherten während des Verfahrens sicherstellen» 

Verlaufen IV-Eingliederungsmassnahmen ungünstig, wird eine IV-Rentenprüfung eingeleitet. Diese nimmt viel Zeit in Anspruch. Die Folgen sind für die Betroffenen einschneidend: Erspartes muss aufgebraucht werden und der Gang zur Sozialhilfe wird oftmals unvermeidlich. Eine Beschleunigung des IV-Verfahrens schafft Sicherheit. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat grünes Licht gegeben. Das Parlament will offensichtlich auf schnellere Rentenentscheide hinwirken. Gut so. 


25.3534 Po. SGK-N «Existenzsicherung von Menschen mit IV-Rente: Für eine zielgerichtete Lösung» 

Rund 255'000 Personen beziehen eine IV-Rente. Der durchschnittliche Rentenbetrag liegt bei CHF 1'500 / Monat. Es kann darum nicht erstaunen, dass gut die Hälfte aller IV-Bezüger:innen zur Existenzsicherung auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Demgegenüber nehmen nur 12.5% aller AHV-Rentner:innen Ergänzungsleistungen in Anspruch. Diese vergleichsweise tiefe Quote hängt damit zusammen, dass Pensionierte neben der AHV auf Guthaben der beruflichen Vorsorge oder Erspartes zurückgreifen können, was IV-Bezüger:innen in der Regel fehlt. Das Stimmvolk hiess die 13. AHV-Rente gut, doch das Parlament wollte in der Folge nichts von einer 13. IV-Rente wissen. Das vorliegende Postulat stellt deshalb die berechtigte Frage, mit welchen Massnahmen die Existenz von Menschen mit einer IV-Rente nachhaltiger gesichert werden kann. Der Nationalrat zeigte Einsicht und erteilt dem Bundesrat den Auftrag, die Frage zu prüfen. 


25.3713 Mo. Müller Damian «Massnahmen zur Schuldentilgung der IV gegenüber der AHV» 

Während im Nationalrat über ein Postulat zur Überprüfung möglicher Massnahmen zur Verbesserung der Existenzsicherung von Menschen mit IV-Rente debattiert wurde, widmete sich der Ständerat der angespannten Situation bei der IV von einer ganz anderen Seite: Wie lässt sich die Rückzahlung der IV-Schuld an die AHV im Umfang von 10 Milliarden Franken bis spätestens 2045 schaffen? Und dies in erster Linie mit Massnahmen auf der Ausgabenseite? – Hier ging es nicht um einen Prüfauftrag, vielmehr um einen Gesetzesauftrag an den Bundesrat. Rufen wir uns in Erinnerung, dass die IV die jährlichen Ausgaben nicht zu decken vermag, geschweige denn die Schuld an die AHV zurückzahlen kann. Und aus diesem Grund wohl eher über eine Zusatzfinanzierung als über einen Leistungsabbau des Sozialwerks zu debattieren ist. Doch weit gefehlt. Der Ständerat erteilte dem Bundesrat mit der Annahme zur Motion den Auftrag, ein rigoroses Sparprogramm bei der IV («Die vorzuschlagenden Massnahmen haben dabei überwiegend auf der Ausgabenseite anzusetzen.») einzuleiten. Es liegt nun am Nationalrat, hier korrigierend einzugreifen.  

P.S. Die Rückzahlung der Schulden der IV bei der AHV wird u.a. deshalb als dringlich angesehen, weil Geld für die Finanzierung der 13. AHV-Rente, aber nicht einer 13. IV-Rente, benötigt wird. Womit sich der Kreis schliesst und wir wieder bei der berechtigten Frage nach der Existenzsicherung von Menschen mit IV-Rente des vorgenannten Postulat angelangt wären. 

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