12.01.2022

POLITIK | Datenmanagement im Gesundheitsbereich

Die Krise um die Covid-19-Pandemie hat es gezeigt: Das Datenmanagement im Gesundheitsbereich muss verbessert werden.

Am 12. Januar 2022 hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, der eine Übersicht über die bereits umgesetzten Verbesserungsmassnahmen im Bereich des Datenmanagements im Gesundheitsbereich gibt – und bestehende Lücken aufzeigt. Aufgrund der Erkenntnisse zur Bewältigung der Pandemie definiert der Bericht Grundsätze zum künftigen Datenmanagement. Er listet zudem fünf konkrete Massnahmen auf, mit denen der Umgang mit Daten im Gesundheitsbereich nachhaltig verbessert werden soll.

Die Dienstleistungen im Gesundheitsbereich werden in der Schweiz von vielen Akteuren geprägt. Dazu kommen eine grosse Regelungsdichte und anspruchsvolle Leistungen. Um das Datenmanagement im Gesundheitswesen zu verbessern, braucht es somit eine übergreifende Betrachtungsweise, die alle Akteure und alle föderalen Stufen einbezieht. Auch wenn keine der vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen die von ARTISET vertretenen Leistungserbringer direkt betrifft, weisen sie verschiedene Anknüpfungspunkte mit deren Tätigkeit auf.

Mit der föderalistischen Struktur und den vielen selbständigen Akteure sind der Informationsfluss und die Schnittstellen im Schweizer Gesundheitsbereich äussert komplex. Vor diesem Hintergrund erachtet ARTISET die im vom Bundesrat verabschiedeten Bericht aufgezeichneten Grundsätze zum Datenmanagement als sinnvoll. Nun gilt es, die Prozesse zu optimieren – und die dazu nötigen Führungsinstrumente vorzusehen. Mit einer engeren und kohärenten Koordination des Datenmanagements kann in Krisensituationen effektiver reagiert werden. Darüber hinaus werden die geplanten Massnahmen zu einer langfristigen, nachhaltigen Verbesserung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen beitragen.

Bericht zur Verbesserung des Datenmanagements im Gesundheitsbereich vom 12.01.2022

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