ARTISET mit den Branchenverbänden CURAVIVA, INSOS und YOUVITA haben ihre Antworten zur Vernehmlassung «Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung» eingereicht.
Die Allgemeinbildung ist Teil des ganzheitlichen Bildungsansatzes in der beruflichen Grundbildung. Sie ist Bestandteil aller beruflichen Grundbildungen und wird in der Regel in der Berufsfachschule im Umfang von 120 Lektionen pro Schuljahr vermittelt. Ihr Erwerb soll die Lernenden dazu befähigen, den Zugang zur Arbeitswelt zu finden, darin zu bestehen und sich in die Gesellschaft zu integrieren.
Grundsätze für die Revision der Verordnung über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung sind:
- Allgemeinbildung soll auch in Zukunft ein eigener Unterrichtsbereich bleiben, in dem transversalen Kompetenzen erworben und globale Trends berücksichtig werden.
- Der allgemeinbildende Unterricht (ABU) ist auf den Erwerb von Kompetenzen auszurichten wobei das Verhältnis zwischen den beiden Lernbereichen «Sprache und Kommunikation» sowie «Gesellschaft» schweizweit verbindlich umgesetzt werden soll.
- Im Lernbereich «Sprache und Kommunikation» soll der Fokus auf die Stärkung der kommunikativen Fähigkeiten in der jeweiligen Landessprache gerichtet sein.
Wichtigste Änderungen
- Die Allgemeinbildung wird für die zwei-, drei- und vierjährige Grundbildung vereinfacht.
- Die Schlussarbeit wird präzisiert und die Präsentation mit einem vertiefenden Gespräch ergänzt.
- Die Berechnung der Erfahrungsnote ABU wird präzisiert.
- Die schweizerische Kommission für Entwicklung und Qualität der Allgemeinbildung wird aufgehoben. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) prüft in Zukunft die Verordnung und den Rahmenlehrplan.
Unsere Stellungnahme
ARTISET unterstützt, dass die Allgemeinbildung in der Berufsbildung gestärkt wird. Sie soll die globalen Trends berücksichtigen und den Erwerb von transversalen Kompetenzen fördern.
Aus Sicht von ARTISET ist die Gleichbehandlung vom Berufskunde und allgemeinbildenden Unterricht (ABU) zwingend. Dieser Anspruch wird in der Totalrevision nicht erfüllt.
Ebenso sind für den allgemeinbildenden Unterricht in der Erwachsenenbildung keine zufriedenstellenden Lösungen beschrieben. Einschlägige Lebenserfahrung sollte angerechnet werden.
Neu sollen ein Rahmenlehrplan und Schullehrpläne die Grundlage für eine schweizweit vergleichbare Umsetzung sein. ARTISET begrüsst, dass somit die Verbindlichkeit des ABU erhöht wird.