Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes
Der Bundesrat will Menschen mit Behinderung im Erwerbsleben und beim Zugang zu allgemeinen Dienstleistungen besser vor Diskriminierung schützen. Diese Absicht will er mit der Überarbeitung des Behindertengleichstellunggesetzes BehiG angehen. Bis Ende 2023 soll das zuständige Departemente einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, der insbesondere Arbeitgebende stärker in die Pflicht nimmt, damit Menschen mit Behinderung gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können.
Nur in einem Inklusiven Arbeitsmarkt bestehen echte Wahlmöglichkeiten
Die Branchenverbände INSOS, YOUVITA und CURAVIVA haben zusammen mit anthrosocial bereits 2019 einen Aktionsplan für den UN-BRK-Transformationsprozess in der Branche vorgelegt. Ein inklusiver Arbeitsmarkt stellt darin einen Schwerpunkt dar. Den Integrationsbetrieben kommt bei der Umsetzung eine wichtige Rolle zu:
- Integrationsbetriebe nehmen für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung eine zentrale Brückenfunktion wahr;
- Integrationsbetriebe mit ihrer personenorientierten Unterstützung können wesentlich zu einem inklusiven Arbeitsmarkt beitragen, indem sie Menschen mit Unterstützungsbedarf in ihrem beruflichen Leben begleiten und dafür mit Arbeitgebenden des allgemeinen Arbeitsmarktes eng zusammenarbeiten;
- Integrationsbetriebe sind Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes. Für diese Aufgabe müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, damit Arbeitsangebote durchlässiger werden können.
Selbstbestimmtes Wohnen ermöglichen
Für die Revision des BehiG soll auch geprüft werden, wie selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderung verbessert werden kann. Es bestehen noch immer grosse Hindernisse für Menschen mit Behinderung, ihre bevorzugte Wohnform und ihren Wohnort frei wählen zu können. Für INSOS müssen die Voraussetzungen geschaffen werden:
- dass die Diversität von möglichen Wohnformen und Dienstleistungen beim selbständigen Wohnen gefördert wird;
- dass die Durchlässigkeit von verschiedenen Wohnangeboten, die auch Auffangmöglichkeiten beinhalten, eine wichtige Voraussetzung darstellen;
- dass eine flexible, bedürfnisorientierte Unterstützung in der jeweiligen, selbstgewählten Wohnform gewährleistet ist.
Intensivere Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure
Dass sich der Bundesrat für eine intensivere Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung einsetzen will, ist für INSOS und ARTISET erfreulich. Dabei ist darauf zu achten, dass insbesondere die betroffenen Menschen selbst in die anstehenden Entwicklungen massgeblich einbezogen werden. Die Absicht des Bundesrats, Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen, geht nicht ohne die Förderung der Möglichkeiten zur Partizipation und des aktiven Einbringens von Menschen mit Behinderung.