Datenschutz

Nach mehrjähriger Arbeit wurden das Datenschutzgesetz (DSG) und das dazugehörige Umsetzungsrecht in Anlehnung an die europäische Gesetzgebung gründlich revidiert. Das neue Datenschutzrecht behält die Grundsätze des bisherigen Gesetzes bei, führt aber auch zu beträchtlichen Neuerungen.

Die Institutionen und Strukturen für Menschen mit Unterstützungsbedarf sind – wie die anderen Akteure der Wirtschaft und Gesellschaft auch – vom neuen Datenschutzgesetz betroffen und müssen dieses einhalten. Das bedeutet umfassende organisatorische Anpassungen sowie die Bewerkstelligung von neuen Prozessen und Kontrollen.

Die neue Datenschutzgesetzgebung tritt Anfang September 2023 in Kraft.

Überblick und Umsetzungshilfen von ARTISET

Je nach Situation ist auch das kantonale Recht im Datenschutzbereich zu beachten – typischerweise, wenn das kantonale Recht vorsieht, dass eine Einrichtung infolge der Unterzeichnung eines Leistungsvertrags mit dem Kanton für den  betroffenen Teil ihrer Tätigkeit als öffentliches kantonales Organ gilt: In diesem Fall müssen auch die kantonalen Vorschiften zum Datenschutz im Zusammenhang mit dieser besonderen Tätigkeit eingehalten werden.