Berufsbildung
Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen
Berufs- und Höhere Fachprüfungen sind Tertiärabschlüsse. Sie werden traditionellerweise von den Branchenverbänden getragen. Die Verbände verantworten Strategie und Finanzen. Zudem legen sie die Zulassungsbedingungen sowie die Kompetenzen für den erfolgreichen Abschluss fest. Eine Prüfungskommission und ein Prüfungssekretariat besorgen Organisation und Umsetzung der Prüfungen.
Berufsprüfungen eignen sich besonders für Personen mit einer beruflichen Grundbildung, die zusätzliches Wissen und Können erwerben wollen, ohne den Weg über eine Höhere Fachschule zu gehen. Die Berufsprüfungen führen zu einem eidgenössischen Fachausweis.
Höhere Fachprüfungen setzen meist einen Tertiärabschluss (Berufsprüfung oder Höhere Fachschule) und mehrere Jahre Berufserfahrung voraus. Die Höheren Fachprüfungen führen zu einem eidgenössischen Diplom.
Fachinformationen und Arbeitsinstrumente
Links
Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten
Von der Teamleitung bis zur Institutionsleitung
Abschlusskompetenzen
Die Überführung der Pflegeberufe in die Eidgenössische Bildungssystematik, die neuen Berufsabschlüsse und die Positionierung von altrechtlichen Abschlüssen werfen Fragen auf.
Grundsätzlich legen die Bildungs- und Rahmenlehrpläne die Abschlusskompetenzen der verschiedenen Berufsbilder fest. Dies ist insbesondere bei der Verrichtung von medizintechnischen Verrichtungen zu beachten.
Einordnung der verschiedenen Berufe
Eidgenössisch reglementierte Berufe im Heim
Wer darf welchen Titel tragen - Fähigkeitszeugnisse
Wer darf welchen Titel tragen - HF/FH
Aufgabenzuteilung medizintechnischer Verrichtungen
Pflege und Betreuung: Medizintechnische Verrichtungen (Berufe Sekundarstufe II)
Kompetenzerweiterung
Rechtliche Grauzone
Einfache Wunden behandeln, Medikamente verabreichen oder subcutane Injektionen setzen: Einige Betriebe übertragen medizinaltechnische Verrichtungen Mitarbeitenden, die dafür rein formal nicht qualifiziert sind. Es handelt sich in der Regel um bewährte Mitarbeitende, deren Kompetenzen erweitert werden. Weil sie solche Pflegehandlungen nicht im Rahmen einer reglementierten Ausbildung erlernt haben, absolvieren viele von ihnen vorab Fachkurse. Dort werden ihnen die nötigen medizinaltechnischen Kenntnisse und Fertigkeiten gezielt vermittelt. Andere Mitarbeitende erhalten intern eine Schulung, bevor sie ihre erweiterten Aufgaben wahrnehmen. Bei der Kompetenzerweiterung bewegen sich die Betriebe jedoch in einer rechtlichen Grauzone.
Haltung ARTISET
ARTISET vertritt folgende Haltung: Mitarbeitende müssen im Rahmen der Kompetenzen eingesetzt werden, die sie in reglementierten Ausbildungen erworben haben. Die Rechtslage ist hier eindeutig.
- Das Delegieren und Ausführen von medizinaltechnischen Verrichtungen, die nicht in einer reglementierten Ausbildung erlernt wurden, ist illegal. Institutionen, die sich lediglich auf Weiterbildungskurse abstützen, bewegen sich in einem rechtlichen Graubereich, auch wenn die Weiterbildung in einem Fachkurs bei einem Bildungsanbieter absolviert wird. Und auch dann, wenn die Kompetenzerweiterung mit flankierenden Massnahmen begleitet wird.
- Bereichsleitungen sind verantwortlich für die Kompetenzvergabe. Verhält sich die Bereichsleitung nicht gesetzeskonform, haftet die Institutionsleitung oder die Trägerschaft.
Fachinformationen und Arbeitsinstrumente
Innovative Ausbildungskonzepte
In der Serie «UpGrade – bestehendes erneuern und verbessern» werden innovative Modelle, Konzepte und Projekte zur Berufs- und Personalentwicklung vorgestellt. Dies setzt Impulse, der angespannten Personalsituation mit frischer Perspektive zu begegnen.
Ausbildungsstation des Generationenhaus Neubad, Basel
Integrative Ausbildungsmodelle für motivierte junge Berufsleute
Eine Ausbildungsmethode, die Lernende motiviert