STELLUNGNAHME | Schaffung einer Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche: Der Bundesrat sträubt sich
Um die Kinderrechte effektiv zu stärken, sollte der Bundesrat eine Anlaufstelle schaffen, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einfach zugänglich ist. Das ist der klare Wille des Parlaments. Der Bundesrat geht jedoch nicht in zufriedenstellender Weise darauf ein.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verordnungsänderung «zur Stärkung der Kinderrechte» verfehlt weitgehend das Ziel des entsprechenden Parlamentsauftrags: Der Bundesrat schlägt eine unangemessene und nicht zielführende Umsetzung vor.
Die Schaffung einer Anlaufstelle ist für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz zentral. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche, die mit der Verwaltung und dem Rechtssystem in Berührung kommen. Sie begleitet die Rechtsetzung und stellt sicher, dass die Rechte und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowohl in Politik als auch in der Praxis wahrgenommen werden. Sie muss zudem sicherstellen, dass Kinder, deren Rechte verletzt wurden, wirksame Abhilfe erhalten.
Mit seinem Umsetzungsvorschlag gewährleistet der Bundesrat keineswegs, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die direkte Unterstützung erhalten, die sie möglicherweise benötigen. ARTISET, YOUVITA und das KLC fordern die Schaffung einer Anlaufstelle, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen wie auch dem politischen Willen des Parlaments tatsächlich entspricht.
Unterlagen zum Umsetzungsprojekt
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