POLITIK | Mit Fachkräften aus Drittstaaten den Fachkräftemangel abfedern
Wer einen Abschluss einer höheren Fachschule in einem Bereich mit Fachkräftemangel mitbringt, soll in der Schweiz arbeiten können. Unabhängig davon, ob die Person aus einem Drittstaat kommt. Dies verlangt die Motion des Nationalrats Atici. Die Föderation ARTISET begrüsst die Stossrichtung der Motion.
Ausgebildete Fachkräfte gehen dem Arbeitsmarkt durch Kontingentierung verloren
Personen aus einem Drittstaat, die einen Abschluss der höheren Berufsbildung (Tertiär B-Stufe) erlangen, müssen tendenziell nach Abschluss des Studiums die Schweiz wieder verlassen. Denn der Bund legt Höchstzahlen für Erwerbstätige aus Drittstaaten fest. In der Folge gehen diese teuer ausgebildeten Spezialist:innen dem Schweizer Arbeitsmarkt mittel- und langfristig verloren. In Anbetracht des akuten Fachkräftemangels ist dieser Umstand kontraproduktiv.
Motion verlangt Korrektur dieser Praxis
Nationalrat Mustafa Atici will diesen Umstand mit einer Motion korrigieren. Er verlangt, dass der Bundesrat Voraussetzungen schafft, damit Absolvent:innen der Höheren Berufsbildung in Branchen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel tätig bleiben können, genauso wie es bereits heute für Personen mit einem Hochschulabschluss zutrifft.
Der Bundesrat sieht jedoch keinen Handlungsbedarf, da dem Anliegen der Motion mit einer Reihe von Massnahmen bereits weitgehend Rechnung getragen wurde. Die Diskussion im Rat steht noch aus.
ARTISET begrüsst Stossrichtung der Motion
ARTISET und seine Branchenverbände begrüssen die Forderungen aus der Motion: Das Potenzial von in der Schweiz ausgebildeten Spezialist:innen muss in Sektoren mit Fachkräftemangel ausgeschöpft werden.
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